Die Finanzverwaltung der Gemeinde Postau informiert Sie über Abgaben – Beiträge – Gebühren – Steuern

Hebesätze

- Grundsteuer A 350 %

- Grundsteuer B 350 %

- Gewerbesteuer 350 %



Hundesteuer

- für jeden Hund 15,00 € / Jahr

- Jagdhunde u. Hunde von Einöden 12,50 € / Jahr

- Kampfhunde ( ohne Negativzeugnis) 450,00 € / Jahr




Müllabfuhr

 ohne Biotonne        mtl.       mit Biotonne            mtl.

     80 Ltr. Tonne

       8,90 €

     80 Ltr. Tonne

      12,60 €

120 Ltr. Tonne

       13,40 €

   120 Ltr. Tonne

      18,90 €

   240 Ltr. Tonne

       26,80 €

   240 Ltr. Tonne

      37,80 €

1.100 Ltr. Container

     104,80 €

        1.100 Ltr.

        Container

    152,80 €

 

Zur Benutzung der Biotonne ist grundsätzlich jeder Haushalt verpflichtet. Eine Befreiung ist jedoch möglich, wenn Eigenkompostierung betrieben oder der Biomüll auf andere zulässige Weise verwertet wird. Die Biotonne ist kostenlos, d.h., die Kosten für die Biotonne werden von der Restmülltonne bereits gedeckt.

Hinweis: Wenn festgestellt wird, dass die Kompostierung des Biomülls nicht ordnungsgemäß erfolgt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

 

 

 

Restmüllsäcke für 1 -Personen-Haushalte

 

Für 1-Personen-Haushalte besteht die Möglichkeit der Verwendung von Müllsäcken anstatt einer Mülltonne. Mindestabnahme pro Jahr sind 12 Restmüllsäcke.

Folgende Gebühren fallen an:

12 Müllsäcke mit Biotonne         39,60 €/Jahr

12 Müllsäcke ohne Biotonne      31,80 €/Jahr

Anträge zur Verwendung von Restmüllsäcken können in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 3, gestellt werden!

 

Den Müllabfuhrplan finden Sie hier.

 

Mehr Info: gabriele.hubervg.woerth-isar.de



Fischereischeine


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Bezeichung

Gültigkeit

Kosten:

Gebühr:

GESAMT:

 

 

 

 

 

Jugendfischereischein

     10. - 18. Lebensjahr

10,00 €

5,00 €

15,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresfischereischein

 

 

 

 

nur für Gäste des Landes für 3 aufeinanderfolgende Monate

     3 Monate

15,00 €

7,50 €

22,50 €

 

 

 

 

 

Dieser Fischereischein ist in Bayern zwingend vorgeschrieben. Mit nur einem ausländischen Fischereischein darf der Fischfang nicht ausgeübt werden !!! Aufgrund der Vorlage eines im Ausland gültigen Fischereischeines darf in Bayern kein Erlaubnisschein ausgestellt werden, sondern nur bei Vorlage des Jahresfischereischeines (in Bayern ausgestellt!)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fischereischein auf Lebenszeit

    5 Jahre

20,00 €

35,00 €

55,00 €

* für Jugendliche mit bestandener Prüfung (ab 14. Lj.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fischereischein auf Lebenszeit                    Erstausst:

     5 Jahre

40,00 €

35,00 €

75,00 €

* Fischereiabgabe für   5 Jahre   entrichtet

Folgekosten nach 5 Jahren

40,00 €

5,00 €

45,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fischereischein auf Lebenszeit

     Lebenslang

32 - 300 €

35,00 €

 

* Fischereiabgabe   1 x Zahlung

 

s. Tabelle 

 

 

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Lebensalter bei Zahlung

Betrag in Euro

 

 + 35,- Euro Fischereischeingebühr  (Gemeinde)

14 - 22

300,00 €

23 - 27

288,00 €

28 - 32

256,00 €

33 - 37

224,00 €

38 - 42

192,00 €

43 - 47

160,00 €

48 - 52

128,00 €

53 - 57

96,00 €

58 - 62

64,00 €

63 - 67

32,00 €

ab 68

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Friedhofgebühren

Die Friedhöfe in Postau bzw. Oberköllnbach werden von der Grabschaft Postau von der Kirchenverwaltung Oberköllnbach verwaltet.



Erschließungsbeitrag

Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die erstmalige Herstellung von Straßen erschlossen werden und damit Vorteile haben, Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Ein Grundstück kann nämlich nur dann ordnungsgemäß baulich genutzt werden, wenn es Anschluss an eine öffentliche Straße hat. Die Erschließung des Grundstücks in anderer Beziehung (Wasserversorgung, Kanal, Strom) ist dagegen nicht Gegenstand des Erschließungsrechts.

Sobald die Gemeinde die Erschließung durchgeführt hat, muss Sie nach dem Gesetz Erschließungsbeiträge erheben.

Vom Erschließungsaufwand übernimmt die Gemeinde Postau 10 % die restlichen 90 % werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

 



Abwasserentsorgung – Herstellungsbeiträge

Einmaliger Beitrag für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die gemeindliche Abwasserentsorgung. Bei einem bereits angeschlossenen Grundstück wird bei der Schaffung von zusätzlicher Geschossfläche ebenfalls wieder ein Beitrag fällig.

Der Beitrag berechnet sich aus der vorhandenen Grundstücks- u. Geschossfläche (Außenmaß der Gebäude), multipliziert mit dem Satz pro m²

 

Kanalherstellungsbeiträge

Ortsteil

Tarif

Grundstücks-fläche je m²

Geschoßfläche

je m²

Postau/Unholzing/Moosthann

Mischsystem

1,55 €

12,57 €

Postau/Unholzing/Moosthann

Schmutzwassersystem

0,00 €

12,57 €

Oberköllnbach

Mischsystem

1,84 €

10,74 €

Grießenbach

Mischsystem

2,43 €

13,91 €

 

Mehr Info:  josef.pittonivg.woerth-isar.de



Kanalbenutzungsgebühren

Kanalbenutzungsgebühren

 

Ortsteil

Tarif

bis 31.10.10

Euro / m³

 ab 01.11.10

Euro / m³

Postau

Mischsystem

1,38

1,53

Oberköllnbach 

Mischsystem

1,62

1,44

Grießenbach

Mischsystem

1,70

1,95

Unholzing,Moosthann

Schmutzwasser

1,17

1,38

Mehr Info: martina.zeindlvg.woerth-isar.de 

 

Kanalbenutzungsgrundgebühr

 

Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss:  

 

bis

Qn

2,5

30,00

EUR/Jahr

bis

Qn

6

42,00

EUR/Jahr

bis

Qn

10

56,00

EUR/Jahr

bis

Qn

15

94,00

EUR/Jahr

bis

Qn

25

112,00

EUR/Jahr