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Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar
VG Wörth a.d.Isar

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    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
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