Sprungziele

Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar
VG Wörth a.d.Isar

  • +49 8702 9401-25
  • Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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