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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar
VG Wörth a.d.Isar

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