Wichtige Informationen zu den versandten Grundsteuerbescheiden!
Sollten Ihnen beim Grundsteuerbescheid Unstimmigkeiten auffallen, bitten wir Sie sich in den folgenden Fällen direkt mit dem Finanzamt Landshut in Verbindung zu setzen:
• Eigentümer/-in ist falsch oder nicht alle Miteigentümer/-innen sind genannt (Hinweis: Eigentümerwechsel nach dem Datenstichtag 01.01.2022 sind nach neuem Recht noch nicht vollständig vom Finanzamt Landshut vollzogen worden, d.h. hier werden Aufhebungen für den alten Eigentümer und Neubescheide für den neuen Eigentümer erst noch verschickt).
• Lage der Immobilie (Straße, Hausnummer, Wohnungsnummer, Flurnummer) ist falsch.
• Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer wegen des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags.
Finanzamt Landshut
Maximilianstr. 21
84028 Landshut
Tel.: 0871/8529-0
Bei folgenden Unstimmigkeiten können Sie sich gerne an das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar wenden:
• Anschrift oder Vor-/Nachnamen im Grundsteuerbescheid sind nicht korrekt.
• Änderung des/der Bescheidempfänger/in soll vorgenommen werden.
• Änderung des/der Zahlungspflichtigen soll vorgenommen werden.
Steueramt Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar
Am Kellerberg 2a
84109 Wörth a.d.Isar
Öffnungszeiten: MO – FR 8:00 – 12:00 Uhr, DO zusätzlich 13:00 – 18:00 Uhr
Tel.: 08702/9401-26
Email: abgaben@vg.woerth-isar.de
Weitere Informationen zur Grundsteuer erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern unter dem Link https://www.grundsteuer.bayern.de/.
Wichtiger Hinweis zu Dauerauftrag / SEPA-Lastschriftmandat
Falls Sie einen Dauerauftrag für die Bezahlung der Grundsteuer eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, diesen anzupassen. Möchten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, übermitteln Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular. Dieses finden Sie auf der Homepage unter: Bürgerservice und Politik – Rathaus – Formulare und Online-Dienste - SEPA-Lastschriftmandat