Führerscheinpflichtumtausch geht in die nächste Runde

Aufgrund des vom Bundesrat beschlossenen Stufenplans müssen bis 19.01.2023 die alten Führerscheine, die „berühmten Lappen“ (grau, rosa oder DDR-Führerschein) der Geburtsjahrgänge 1959-1964 umgetauscht werden. Wer schon einen Scheckkartenführerschein hat oder ab 1965 geboren ist, braucht den Umtausch noch nicht durchführen. Die verlängerte Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953-1958 endet am 19.07.2022. Führerscheine der Jahrgänge 1952 und früher brauchen noch nicht umgetauscht werden. Die Umtauschanträge und alle Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes. Mit dem unterschriebenen Antrag soll ein biometrisches Passfoto, sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden. Falls der alte Führerschein nicht im Landkreis Landshut ausgestellt wurde, können die Führerscheininhaber selbst bei der Ausstellungsbehörde eine Karteikartenabschrift zur Kosteneinsparung anfordern. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de oder 0871/408-2156 oder -2153 wenden.
Zusätzlicher Hinweis: Sie können nunmehr über das Terminbuchungssystem Ihre Termine beim Landratsamt vereinbaren: https://www.landkreis-landshut.de/buergerservice/online-terminbuchung/