Keinem Genehmigungsfreistellungsverfahren bedürfen Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn
a) das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften nicht widerspricht,
b) die Erschließung im Sinne des BauGB gesichert ist und
c) die Gemeinde nicht innerhalb von 4 Wochen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde begonnen werden.
Der Bauantrag ist bei der Gemeindeverwaltung mit folgenden Unterlagen einzureichen:
Antragsformular (vollständig ausgefüllt, insbesondere auch Anschriften der Nachbarn, die nicht unterschrieben haben)
Baubeschreibung (vollständig ausgefüllt)
Baustatistik (vollständig ausgefüllt)
Amtlicher Lageplan (M. 1 : 1000) Kopie des Lageplans (M. 1 : 1000) 4-fach mit - Darstellung des Bauvorhabens
Die Bauleitplanung ist da wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Ihre Bestandteile sind Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält die rechtsverbindliche, detaillierten Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und wird von er Gemeinde für räumliche Teilbereiche als Satzung beschlossen. Unter nachstehendem Link finden Sie die in Postau geltenden Bebauungspläne.
Gemeinde Postau:
https://v.bayern.de/WWN9z