Friedhof
In der politischen Gemeinde Postau bestehen zwei Friedhöfe in Postau und Oberköllnbach. Diese werden vom Zweckverband Grabschaft Postau bzw. von der katholischen Kirchenstiftung Oberköllnbach verwaltet.
Für den Friedhof Postau ist der Zweckverband Grabschaft Postau zuständig.
Für den Friedhof Oberköllnbach ist die Katholische Kirchenstiftung zuständig.
Zweckverband Postau Gebühren:
- Grabgebühr beträgt pro Grabstätte und Jahr 18,00 € (Ruhefrist 15 Jahre)
- Leichenhausgebühr: bei Personen bis 5 Jahre: 70,00 €
bei Personen über 5 Jahre: 110,00 €
bei Urnen: 90,00 €
- Neugrab: Grabsteinfundamtenbeitrag 75,00 € (einmalig)
Informationen zu den Grabgebühren finden Sie hier.
Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Trotz Trauer und des Schmerzes über den Tod eines Angehörigen lassen sich wegen bestehender Rechtsvorschriften bestimmte Formalitäten im Zusammenhang mit dem Todesfall nicht umgehen. Das Folgende soll deshalb darüber informieren, was bei einem Sterbefall zu tun ist.